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Unter das Familienrecht (4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs) fallen sämtliche Rechtsangelegenheiten betreffend Ehe, Kinder und nichteheliche Lebensgemeinschaft.

 

RA Christoph Lang ist in diesem Fachgebiet seit über zehn Jahren schwerpunktmäßig tätig; durch eigene Scheidung und erfolgreichen Prozess um das Sorgerecht der Tochter (damals drei Jahre alt) besteht die Fähigkeit und Bereitschaft, sich in die rechtliche, jedoch auch in die psychische Lage der Mandanten hineinzuversetzen.

 

 


© Rechtsanwalt Christoph Lang