Kontakt | Impressum  

Die Mediation regelt dasselbe, wie der streitige Familienprozess; lediglich das Verfahren ist anders. Anstatt die Entscheidungen zunächst an die Anwälte und sodann an das Gericht zu delegieren, behalten die Parteien die Zügel selbst in der Hand und erarbeiten gemeinsam mit dem Mediator am runden Tisch die anstehenden Lösungen.

 

Dies geschieht in fünf Schritten:

 

  1. Zunächst wird das gemeinsame und auf Freiwilligkeit basierende Arbeitsbündnis vereinbart.

  2. Sodann wird der Problemstand definiert.

  3. In der Arbeitsphase im engeren Sinne werden die einzelnen Problempunkte erörtert, seziert und analysiert, um dann ...

  4. ... in der vierten Stufe die Lösung der anstehenden Punkte in Vertragsform zu gießen.

  5. Zuletzt wird der Vertragsenwurf notariell beurkundet, es sind dann alle Punkte bis auf die eigentliche Scheidung (die muß der Richter aussprechern) erledigt.

     

Der Vorteil der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit sowie der geringe Zeitaufwand. In meiner Kanzlei biete ich zusammen mit einer versierten Familienrechtskollegin Wochenendmediationen an, es besteht daneben die Möglichkeit der Blockmediation in einem Tagungshotel (Preis auf Anfrage).


© Rechtsanwalt Christoph Lang