Kontakt | Impressum  

Eine Besonderheit von Rechtsanwalt Christoph Lang ist die Ausweisung von zwei Fachanwaltstiteln, nämlich Familienrecht und Strafrecht. Dies führt zu Tätigkeitsfeldern, die von anderen Familienrechtskanzleien oftmals gemieden werden.

Insbesonders fallen hierunter komplizierte Kindesrückholungen aus dem Ausland oder Fälle, in welchen die eine Partei befürchtet, von der anderen strafrechtlich relevant hintergangen zu werden (illoyale Vermögensverfügungen und Prozessbetrug; Missbrauchsvorwürfe; Steuerhinterziehungen und Geld im Ausland). Ausserdem eröffnet diese spezielle Fachanwaltsqualifikation die punktuelle und maßgeschneiderte Beratung namentlich vermögender Parteien.


© Rechtsanwalt Christoph Lang